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   VG Magdeburg, 28.04.2015 - 6 A 30/15   

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https://dejure.org/2015,23176
VG Magdeburg, 28.04.2015 - 6 A 30/15 (https://dejure.org/2015,23176)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28.04.2015 - 6 A 30/15 (https://dejure.org/2015,23176)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28. April 2015 - 6 A 30/15 (https://dejure.org/2015,23176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 85 SGB 9, § 20 SGB 10, § 2 SGB 9, § 21 SGB 10, § 626 BGB
    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Umfang der Aufklärungspflicht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Umfang der Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.04.2015 - 6 A 30/15
    Danach ist das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten, mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24/93 -, juris, Rn. 13).

    Das Integrationsamt hat, anknüpfend an den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung, all das zu ermitteln und zu berücksichtigen, was erforderlich ist, um die Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegeneinander abwägen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24/93 -, juris, Rn. 15).

    Es läge für jeden Arbeitgeber insoweit nahe, eine Kündigung, die ihre tatsächliche Ursache in der Behinderung des Arbeitnehmers hat und deshalb nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24/93 -, juris, Rn. 16), durch die Behauptung angeblicher "behinderungsneutraler" Pflichtverletzungen zu verschleiern und dadurch zu erleichtern.

    Welche Umstände im einzelnen und mit welchem Gewicht für die Interessenabwägung maßgeblich sind, lässt sich nicht allgemein bestimmen; entscheidend sind der Bezug zur Behinderung und die an der Zweckrichtung des behindertenrechtlichen Sonderkündigungsschutzes gemessene Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24/93 -, juris, Rn. 15).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.04.2015 - 6 A 30/15
    Da die Kündigung auf das zerstörte Vertrauensverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beigeladenem gestützt werden sollte, gehörte hierzu auch die Klärung, in wessen Verantwortungsbereich diese Störungen fielen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51/90 -, juris, Rn. 26).
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung eines Bademeisters

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.04.2015 - 6 A 30/15
    Andererseits ist auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. September 2009 - 12 B 09.52 -, juris, Rn. 49).
  • VG Berlin, 07.08.2017 - 22 K 192.15

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Zerrüttetes Vertrauensverhältnis

    Dies stünde mit dem Fürsorgegedanken des SGB IX offensichtlich nicht in Einklang (VG Magdeburg, Urteil vom 28. April 2015 - 6 A 30/15 - juris Rn. 19).
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